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Private und gesetzliche Absicherung im Krankheitsfall

 

Viele Leute sind der Meinung, sie wären mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung voll und ganz abgesichert. Häufig stellt sich erst im Leistungsfall heraus, dass die Kosten von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise getragen werden.

 

In der Tabelle (siehe unten) werden die Lücken der GKV aufgezeigt und mit welchen Zusatzversicherungen man diese Lücken schließen kann.

Für Leistungen, wie Brillen, bietet die GKV keinen Kostenschutz. Da aber viele Menschen zunehmend im Alter eine Sehschwäche haben bzw. entwickeln, entsteht gegebenenfalls eine große Versorgungslücke. Hier kann man sich in verschiedener Höhe, je nach persönlichem Bedarf, absichern. Es existieren auf dem Versicherungsmarkt die verschiedensten Tarife.

 

Auch Heilpraktiker-Behandlungen befinden sich nicht im Leistungskatalog der GKV. Dabei ist längst bewiesen, dass alternative Heilmedizin durchaus zu Erfolgen führen kann. Leider ist eine entsprechende Behandlung aber auch mit sehr hohen Kosten verbunden, die eine erhebliche finanzielle Belastung für den Betroffenen darstellen können. Über eine private Zusatzversicherung gibt es hier die Möglichkeit, Behandlungskosten im Rahmen der sogenannten Alternativmedizin mit in den Versicherungsschutz einzuschließen.

 

Wenn es bei Angestellten zu einem Krankheitsfall kommt, zahlt der Arbeitgeber über einen Krankheitszeitraum von in der Regel bis zu 6 Wochen weiterhin das volle Gehalt. Falls dieser Zeitraum allerdings überschritten wird, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur noch 70 % vom Bruttoeinkommen, maximal jedoch 90% des Nettoeinkommens. Dies kann vor allem bei Geringverdienern und Familien zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Auch hier bietet die private Zusatzversicherung Gelegenheit, diese Lücke durch ein Krankentagegeld zu füllen.

 

Ein Krankheitsfall im Ausland kann schnell sehr teuer werden. Bei einer Behandlung in einem ausländischen Krankenhaus fühlen sich viele unwohl und möchten lieber in ihrer heimischen Klinik behandelt werden. Im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung vieler privater Krankenversicherungsunternehmen lässt sich der Versicherungsschutz dergestalt erweitern, dass neben den ausländischen Behandlungskosten auch finanzielle Aufwendungen für einen Rücktransport übernommen werden.

 

Heutzutage ist Burnout eine der häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hat man Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 30% des Bruttoeinkommens, wenn man 3 Jahre in die GRV eingezahlt und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Dies ist jedoch weder für Azubis noch für Studenten gültig. In den meisten Fällen ist es ist sinnvoll, sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken zu machen. Diese leistet bei Annahme durch den Versicherer ganz ohne Wartezeit. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Alter bei Versicherungsbeginn und der Berufsgruppe. Deshalb ist es besonders in jungen Jahren empfehlenswert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

 

Grundsätzlich muss jeder für sich entscheiden, in welchem Umfang er welche Risiken absichern will. Jedoch sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, da die meisten Krankheiten plötzlich eintreten und unvorhersehbar eintreten. Außerdem: Je früher man eine private Zusatzversicherung abschließt, desto günstiger ist der Beitrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen:

https://www.lvm.de/wps/portal/kundenportal/kp/privatkunden/rundumihrleben/cms/Rund-um-Ihr-Leben/Vorsorge/Versorgungsanalyse/Lueckenhafter-Krankenschutz/channelId/P_lueckenhafter-krankenschutz_1272634548835?ecom_faces_portlet_reset=true

http://www.brutto-netto-rechner.info/bu/berufsunfaehigkeitsversicherung-gesetzliche-rentenversicherung.php

 

 

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